Irgendwann zwischen dem ersten Ultraschallbild und dem runden Bauch taucht sie auf: die Liste im Kopf, die jeden Tag länger wird. Die gute Nachricht vorweg – wirklich regeln musst du vor der Geburt weniger, als Kataloge und Ratgeber vermuten lassen. Ein paar Dinge haben aber Fristen oder lange Wartelisten. Hier findest du sie nach Schwangerschaftswoche sortiert, mit Schritten, die ihr auch ohne Hebamme schafft – und mit dem, was ruhig warten darf.
Auf einen Blick
- Hebamme suchen
- ab dem Test
- Elternzeit
- bis ca. SSW 33
- Babyschale
- bis ca. SSW 36
- Schlafzimmer
- 16–18 °C
Was wann dran ist
Nicht alles ist gleich dringend – deshalb hier die Checkliste nach Schwangerschaftswoche. Wo hier „ihr“ steht, gilt alles genauso, wenn du allein bist – was sich dann ändert, steht in einem eigenen Kasten weiter unten. So kann euer Fahrplan aussehen:
Bis SSW 12: Hebamme suchen; für Geburtshaus oder Hausgeburt sofort anfragen. Arbeitest du mit Kindern, Kranken, Tieren, Chemikalien oder körperlich schwer, sag deinem Arbeitgeber früh Bescheid – erst dann muss er deinen Arbeitsplatz anpassen. Verheiratet? Prüft eure Steuerklassen (siehe Elterngeld).
SSW 13–20: Kliniken anschauen, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs buchen. Knappes Geld? Termin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle, denn Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es nur vor der Geburt. Unverheiratet: Termin für Vaterschaft und Sorgeerklärung.
SSW 21–28: Kinderarztpraxis suchen, Elternzeit und Elterngeld-Monate planen, beim Jugendamt nach der Kita-Vormerkung fragen, Kinderwagen und Bett bestellen. Zu Beginn des letzten Drittels: Keuchhusten-Impfung.
SSW 29–34: Kurs besuchen, bis Termin minus sieben Wochen (etwa SSW 33) die Elternzeit des Partners „ab Geburt“ anmelden, Mutterschaftsgeld beantragen, Unterlagen-Mappe packen, Erste-Hilfe-Kurs fürs Baby.
Ab SSW 35: Babyschale eingebaut, Kliniktasche gepackt, Plan für den Geburtsbeginn steht. Deine eigene Elternzeit nach dem Mutterschutz kannst du jetzt schon anmelden.
Warten darf dagegen vieles: das Kinderzimmer, weil dein Baby im ersten Jahr bei euch schläft, Hochstuhl, Spielzeug und ein voller Kleiderschrank. Atemsensor-Matten und smarte Socken braucht ihr nicht – es gibt keinen Beleg, dass sie den plötzlichen Kindstod verhindern. Vieles lässt sich gebraucht kaufen, nur bei Matratze und Babyschale schaut ihr genau hin.
Das braucht ihr ab Tag 1 – am besten bis etwa SSW 36 komplett:
einen sicheren Schlafplatz mit neuer, fester Matratze und zwei Schlafsäcke
eine Babyschale – auch ohne eigenes Auto, fürs Taxi
einen Kinderwagen oder eine Trage
Windeln in Neugeborenengröße, Wickelunterlage, Spucktücher
fünf bis sieben Bodys und Strampler in Größe 50/56, eine Mütze für draußen
ein digitales Fieberthermometer
für dich: Wochenbett-Einlagen, Netzhosen, Still-BHs und Stilleinlagen
bei Flaschennahrung: einige Fläschchen, eine Flaschenbürste und Pre-Nahrung
Hebamme finden
Such dir eine Hebamme, sobald du von der Schwangerschaft weißt – vor allem in Großstädten sind sie oft lange im Voraus ausgebucht.
Eine Hebamme kann die Vorsorge übernehmen – außer dem Ultraschall. Nach der Geburt besucht sie dich zu Hause: in den ersten elf Tagen bei Bedarf bis zu zweimal täglich, danach sind in den ersten zwölf Wochen noch 16 Besuche möglich und später weitere, solange du stillst. Die Krankenkasse zahlt. So gehst du vor:
Such über die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands oder die Suche deiner Krankenkasse und frag in Frauenarztpraxis und Freundeskreis. Die Listen zeigen allerdings nicht, wer noch Plätze frei hat.
Schreib viele gleichzeitig an – lieber zehn bis fünfzehn als drei. Betreff „Anfrage Wochenbettbetreuung, errechneter Termin 15.03.“, dazu Postleitzahl, ob es dein erstes Kind ist, was du dir wünschst und wie man dich erreicht.
Hak nach einer Woche freundlich nach. Absagen sind leider normal und haben nichts mit dir zu tun.
Keine Hebamme gefunden? So fangt ihr die Lücke auf. Such auch nach der Geburt weiter – der Anspruch läuft über Monate. Bis dahin:
Gewicht, Trinken, Nabel, Gelbsucht: Kinderarztpraxis. Ruf direkt nach der Geburt an, sag „Wir haben keine Hebamme“ und bitte um einen Termin in der ersten Woche.
Deine Heilung – Naht, Narbe, Wochenfluss, Brust: Frauenarztpraxis.
Stillen: Stillambulanz der Klinik, Stillgruppen, Stillberaterinnen mit IBCLC.
Stimmung: Hausarzt- oder Frauenarztpraxis, die Selbsthilfe-Organisation Schatten & Licht.
Alltag: Haushaltshilfe der Krankenkasse und die Frühen Hilfen, die über Jugendamt oder Schwangerschaftsberatung kostenlos Familienhebammen vermitteln.
Manche Kliniken haben auch Lotsinnen oder Wochenbettambulanzen – frag bei der Anmeldung danach.
Geburtsklinik und Kurse
Geburtsklinik, Geburtshaus oder Hausgeburt – entscheidend ist, wo du dich sicher fühlst. Geburtshäuser und Hausgeburts-Hebammen haben nur wenige Plätze; fragt dort gleich am Anfang an, auch nach Zusatzkosten wie einer Pauschale für die Rufbereitschaft. Bei Zwillingen, drohender Frühgeburt oder einer Erkrankung, die sich auf die Geburt auswirken kann, plant mit deiner Frauenarztpraxis ein Perinatalzentrum, das auch Frühgeborene versorgt. Bei Führungen und Infoabenden lohnen sich diese Fragen:
Ab wann wünschen Sie die Anmeldung?
Bleibt mein Baby nach der Geburt ungestört auf meiner Haut, auch nach einem Kaiserschnitt?
Gibt es Rooming-in rund um die Uhr, Stillberatung auf der Station und Familienzimmer (meist privat bezahlt)?
Ist die Klinik als „babyfreundlich“ zertifiziert?
Wer untersucht unser Baby, wenn wir nach wenigen Stunden nach Hause wollen?
Zum Anmeldegespräch bringst du Mutterpass und Versichertenkarte mit und kannst deinen Geburtsplan besprechen. Ein paar Zeilen reichen: wer dich begleitet, welche Schmerzmittel du dir vorstellen kannst, etwa eine PDA, Wünsche zu Hautkontakt, Abnabeln und erstem Anlegen und für den Fall eines Kaiserschnitts. Der Plan ist keine Bestellung: Kommt es anders, weiß das Team trotzdem schnell, was dir wichtig ist.
Den Geburtsvorbereitungskurs besuchst du am besten im letzten Drittel, buchst ihn aber früh, damit er sicher vor dem Termin endet. Die gesetzliche Kasse zahlt 14 Stunden in der Gruppe, für die Begleitperson oft einen Teil – klärt das vor der Buchung. Den Rückbildungskurs bucht ihr gleich mit: Er beginnt meist sechs bis acht Wochen nach der Geburt, geht auch ohne eigene Hebamme, die Kasse zahlt ihn – frag, bis wann er abgeschlossen sein muss.
Sofort im Kreißsaal melden
Nicht bis morgen warten – auch nicht mitten in der Nacht – bei:
Blasensprung oder abgehendem Fruchtwasser
Blutung aus der Scheide
deutlich weniger Kindsbewegungen als sonst
regelmäßigen Wehen vor der 37. Woche
Wehen, die länger als zwei Minuten dauern, oder sechs und mehr Wehen in zehn Minuten
Sonst gilt als Faustregel: Ruf an, wenn du glaubst, dass die Geburt beginnt, oder wenn regelmäßige Wehen etwa alle fünf Minuten oder häufiger kommen. Frag im Anmeldegespräch, was eure Klinik rät. Bei sehr starker Blutung, heftigen Dauerschmerzen, einem Krampfanfall oder starkem Pressdrang, weil das Baby gleich kommt: sofort 112.
Wenn es losgeht
Klärt die Logistik bis etwa SSW 36:
Wer nimmt das große Kind oder den Hund? Legt zwei Personen fest, falls die erste nachts nicht erreichbar ist oder das Baby zu früh kommt.
Wie kommt ihr hin? Fahrt den Weg einmal ab: Wo parkt ihr nachts, welcher Eingang ist offen? Nach Hause bringt euch ein Taxi nur mit eurer eigenen Babyschale.
Wen ruft ihr an? Die Nummern von Kreißsaal, Begleitperson und Betreuung stehen im Handy und auf einem Zettel.
Die Kliniktasche steht gepackt an der Tür: Mutterpass, Versichertenkarten, Ausweise, Unterlagen-Mappe, bequeme Kleidung, Wochenbett-Einlagen, Snacks, Ladekabel und etwas zum Anziehen fürs Baby.
Kinderarztpraxis und Notfälle
Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, die U2 am 3. bis 10. Lebenstag, oft noch in der Klinik, die U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche in der Praxis. Ruft schon in der Schwangerschaft bei Praxen in eurer Nähe an:
Nehmen Sie Neugeborene auf, und wann sollen wir uns nach der Geburt melden?
Wie früh vereinbaren wir die U3?
Gibt es Termine für Neugeborene getrennt von der Infektsprechstunde?
An wen wenden wir uns bei akuten Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten?
Sagen alle ab, ruft die 116 117 an: Die Terminservicestelle vermittelt gesetzlich Versicherten auch Termine für die U-Untersuchungen.
Plant ihr eine ambulante Geburt, eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause, klärt vorher, wer was übernimmt: die U2 mit Vitamin-K-Tropfen, die Blutprobe fürs Neugeborenen-Screening zwischen der 36. und 72. Lebensstunde, den Hörtest und die Pulsoxymetrie gegen unerkannte Herzfehler. Lest die Elterninformationen dazu schon jetzt, dann müsst ihr nicht unter Zeitdruck entscheiden.
Drei Handgriffe für den Notfall, die jetzt nur ein paar Minuten dauern:
Nummern speichern: Kinderarztpraxis, Kreißsaal, eure Hebamme, falls ihr eine habt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 und den Notruf 112.
Die nächste Kinderklinik mit Kindernotaufnahme heraussuchen – nicht jede Notaufnahme behandelt Säuglinge.
Ein digitales Fieberthermometer kaufen und eine Notfallkarte an den Kühlschrank hängen: Adresse, Name und Geburtsdatum des Babys, die wichtigsten Nummern und das Giftinformationszentrum eures Bundeslands.
Ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge lohnt sich für Eltern und Großeltern.
Achte darauf
Kennt die Warnzeichen schon vor der Geburt – dann müsst ihr später nicht lange überlegen.
Sofort den Notruf 112:
Atempausen, bläuliche oder grau-marmorierte Haut, sehr schnelle, mühsame Atmung
dein Baby ist schlaff oder kaum weckbar, hat einen Krampfanfall oder einen Ausschlag mit Fieber, der sich unter einem Glas nicht wegdrücken lässt
bei dir: sehr starke Blutung, plötzliche Atemnot oder Brustschmerz
Sofort in die Kinderarztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten in die Kinderklinik – nicht bis morgen warten:
In den ersten drei Lebensmonaten 38,0 °C oder mehr, im Po gemessen – auch wenn dein Baby sonst munter wirkt.
Dein Baby trinkt bei mehreren Mahlzeiten hintereinander kaum oder schläft ständig beim Trinken ein, hat ab dem 5. Tag weniger als sechs nasse Windeln in 24 Stunden, oder eine Windel bleibt über acht Stunden trocken.
Die Haut wird schon am ersten Lebenstag gelb, die Gelbsucht beginnt erst mit zwei Wochen, oder dein Baby ist gelb und trinkt dabei schlecht, ist sehr schläfrig oder atmet schwer.
Heller, lehmfarbener Stuhl – vergleicht mit der Stuhlfarbkarte im gelben Kinderuntersuchungsheft.
Grünliches Erbrechen oder Erbrechen im Schwall nach jeder Mahlzeit. Kleine Mengen nach dem Trinken zu spucken ist dagegen normal.
Bei dir – noch am selben Tag in die Frauenarztpraxis oder zu deiner Hebamme, falls du eine hast: Fieber, übel riechender Wochenfluss, eine rote, heiße, schmerzende Stelle in der Brust mit Fieber, eine einseitig geschwollene, schmerzende Wade, eine gerötete oder nässende Naht oder Narbe. Starke Kopfschmerzen mit Sehstörungen: sofort in die Klinik.
Deine Seele: Ein paar weinerliche Tage kurz nach der Geburt (Babyblues) vergehen meist nach Stunden oder Tagen. Hält die Traurigkeit länger als ein bis zwei Wochen an oder kommt sie später – eine Wochenbettdepression kann im ganzen ersten Jahr beginnen –, sprich mit deiner Frauenarzt- oder Hausarztpraxis. Verwirrtheit, Wahnideen, extreme Unruhe oder kaum Schlaf, obwohl das Baby schläft, können eine Wochenbettpsychose sein, und das ist ein Notfall: Merkst du das bei deiner Partnerin, lass sie nicht allein mit dem Baby und ruf 116 117 oder 112. Bei Gedanken, dir oder deinem Kind etwas anzutun: sofort Hilfe holen – bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, in der psychiatrischen Ambulanz einer Klinik oder über 112.
So misst du im Po: die Spitze des Digitalthermometers mit etwas Vaseline eincremen, dein Baby auf den Rücken legen, die Beinchen zur Brust anwinkeln, nur die Spitze etwa 1 cm vorsichtig einführen und festhalten, bis es piept. Stirn- und Ohrthermometer sind in den ersten Monaten zu ungenau.
Mutterschutz und Elternzeit
Kurz: Der Partner meldet seine Elternzeit „ab Geburt“ spätestens sieben Wochen vor dem Termin beim Arbeitgeber an, du deine spätestens etwa eine Woche nach der Geburt – eine E-Mail reicht.
Für die Mitteilung deiner Schwangerschaft gibt es keine Frist, viele Schutzregeln greifen aber erst, wenn dein Arbeitgeber Bescheid weiß. Kündigt er, bevor er davon weiß, hast du ab der Kündigung zwei Wochen Zeit, es ihm mitzuteilen – dann bist du trotzdem geschützt.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt; nach einer Frühgeburt, bei Mehrlingen und – auf Antrag – bei einem Kind mit Behinderung nach zwölf Wochen. Kommt dein Baby früher, werden die fehlenden Tage angehängt.
Das Mutterschaftsgeld beantragst du vor dem Mutterschutz bei deiner Krankenkasse mit dem „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus der Frauenarztpraxis. Die Kasse zahlt bis zu 13 Euro am Tag, den Rest bis zu deinem Netto der Arbeitgeber. Bist du als Angestellte privat oder familienversichert, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro plus Arbeitgeberzuschuss; Selbstständige bekommen es nur mit Krankengeld-Anspruch in der gesetzlichen Kasse oder über ihr privates Krankentagegeld. Nach der Geburt geht die Geburtsbescheinigung an Kasse und Arbeitgeber.
Elternzeit können als Angestellte beide Eltern nehmen, auch ohne Trauschein. Angemeldet wird sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber, in Textform – eine E-Mail reicht. Ihr legt dabei verbindlich fest, in welchen Zeiträumen der nächsten zwei Jahre ihr Elternzeit nehmt; hebt die Eingangsbestätigung auf. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn. Ein Beispiel mit errechnetem Termin am 15. März:
Der Mutterschutz beginnt am 1. Februar.
Der Partner meldet seine Elternzeit „ab Geburt, errechneter Termin 15.03.“ spätestens am 25. Januar an.
Kommt das Baby am 15. März, endet der Mutterschutz am 10. Mai. Soll deine Elternzeit am 11. Mai anschließen, meldest du sie spätestens am 22. März an, sieben Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes. Am einfachsten meldest du sie schon vor der Geburt an.
Als Vorlage reicht: „Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind (errechneter Geburtstermin 15.03.) ab dem Tag der Geburt bis einschließlich … an. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang.“ Ob es für den Partner rund um die Geburt bezahlte freie Tage gibt, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag – fragt früh nach.
Elternzeit anmelden klingt nach Amt, ist aber nur eine E-Mail an den Arbeitgeber.
Elterngeld und Kindergeld
Kurz: Elterngeld gibt es höchstens drei Lebensmonate rückwirkend, Kindergeld höchstens sechs Monate – stellt beide Anträge in den ersten Wochen.
Elterngeld könnt ihr erst mit der Geburtsurkunde bei der Elterngeldstelle beantragen. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Kommt euer Baby am 10. Juni und geht der Antrag erst am 15. Oktober ein, ist der erste Lebensmonat verloren. Vorbereiten lässt sich fast alles – die wichtigsten Zahlen stehen im Kasten unten:
Monate planen, am besten mit dem offiziellen Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes. ElterngeldPlus lohnt sich, wenn jemand in Teilzeit arbeitet. Gleichzeitig bekommt ihr Basiselterngeld in der Regel nur einen Monat lang, innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Monate mit Mutterschaftsgeld zählen für dich als Basiselterngeld-Monate.
Partnerschaftsbonus: Arbeitet ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, gibt es für jeden zwei bis vier Monate ElterngeldPlus extra.
Verheiratet? Steuerklasse früh prüfen. Eine neue Steuerklasse zählt fürs Elterngeld nur, wenn sie in mehr als der Hälfte der Monate gegolten hat, nach denen es berechnet wird. Ein Wechsel lohnt also nur früh und kann eine Steuernachzahlung bringen – lasst euch beraten.
Unterlagen: Lohnabrechnungen oder Steuerbescheide sammeln; beantragen geht vielerorts digital.
Die Eckdaten, Stand September 2026: Basiselterngeld ersetzt meist 65–67 % des wegfallenden Nettos, 300 bis 1.800 € im Monat. Als Paar bekommt ihr zusammen 14 Monate, eine Person höchstens 12; Alleinerziehende können alle 14 nutzen. ElterngeldPlus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange. Bei mehr als 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen gibt es kein Elterngeld.
Das Kindergeld beträgt 259 € pro Kind und Monat; den Antrag stellt ihr bei der Familienkasse. Nach der Geburt kommt die Steuer-Identifikationsnummer eures Kindes, wenige Tage später meist ein Schreiben der Familienkasse mit Zugangscode, der den Antrag vorausfüllt. Kommt es nicht, wartet nicht: Ihr könnt den Antrag auch so stellen, notfalls ohne die Steuer-ID des Kindes. Für den Antrag ganz ohne Papier richtet ihr vorher ein ELSTER-Konto ein – der Aktivierungsbrief kommt per Post.
Wenig Geld? Diese Hilfen gibt es. Schwangerschaftsberatungsstellen beraten kostenlos. Nur dort und nur während der Schwangerschaft beantragst du Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Bekommst du Leistungen vom Jobcenter, gibt es nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf und Zuschüsse zur Erstausstattung – erst beantragen, dann kaufen, Quittungen aufheben.
Und was viele aufschieben: Stellt die Privathaftpflicht auf einen Familientarif um, überlegt, wie ihr abgesichert wärt, wenn ein Hauptverdiener stirbt, und legt im Testament fest, wen ihr euch als Vormund wünscht.
Geld in Zahlen (Sept. 2026)
- Basiselterngeld mtl.
- 300–1.800 €
- Elterngeld Paare
- 14 Monate
- Einkommensgrenze
- 175.000 €
- Kindergeld
- 259 € mtl.
Die Unterlagen-Mappe
Kurz: Bei einer Klinikgeburt meldet die Klinik die Geburt, ihr gebt nur Papiere und Namen mit. Bei einer Hausgeburt geht ihr binnen einer Woche selbst zum Standesamt.
Klinik oder Geburtshaus: meldet die Geburt dem Standesamt am Geburtsort; den Namen eures Kindes teilt ihr der Einrichtung mit.
Hausgeburt: Ihr legt die Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche selbst beim Standesamt vor.
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde und gebührenfreie Bescheinigungen für Elterngeld und Krankenkasse aus und meldet euer Kind beim Einwohnermeldeamt an. In die Mappe gehören eure Ausweise, eure eigenen Geburtsurkunden (fehlt eine, bestellt ihr sie beim Standesamt eures Geburtsorts), die Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, dazu Mutterpass, Versichertenkarten und eure Steuer-Identifikationsnummern. Ausländische Urkunden brauchen oft eine Übersetzung, das kann Wochen dauern. Die Wege nach der Geburt kann auch eine Vertrauensperson übernehmen, mit einer Vollmacht, die ihr jetzt aufsetzt.
Der Name: Den Vornamen könnt ihr noch binnen eines Monats nachreichen. Ohne gemeinsamen Ehenamen, aber mit gemeinsamem Sorgerecht bestimmt ihr den Nachnamen beim Standesamt: den eines Elternteils oder, seit der Reform des Namensrechts, einen Doppelnamen. Entscheidet ihr euch binnen eines Monats nicht, bekommt euer Kind einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge; hat nur die Mutter das Sorgerecht, ihren Namen.
Die Krankenversicherung eures Babys
Beide gesetzlich: kostenlos familienversichert bei einem von euch – das kannst du schon mit dem Mutterschaftsgeld beantragen.
Beide privat: eine eigene private Versicherung. Meldet euer Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer eines Elternteils an, dann muss er es rückwirkend ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen – höchstens im Umfang des Elterntarifs. Manche Verträge setzen eine Vorversicherungszeit des Elternteils voraus.
Gemischt: meist freie Wahl. Nur bei Verheirateten entfällt die kostenlose Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Bei einer Klinikgeburt meldet die Klinik die Geburt – ihr gebt nur Papiere und Namen mit.
Vaterschaft und Sorgerecht
Kurz, wenn ihr unverheiratet seid: Vaterschaft anerkennen und Sorgeerklärung abgeben – beides geht schon in der Schwangerschaft, oft in einem Termin beim Jugendamt.
Ohne Trauschein ist der Vater nicht automatisch rechtlich der Vater, und die Mutter hat zunächst allein das Sorgerecht.
Vaterschaftsanerkennung: Der Vater erkennt an, die Mutter stimmt zu – beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder in einem Notariat. Dann steht er direkt in der Geburtsurkunde. Nehmt Ausweise, Mutterpass und Geburtsurkunden mit.
Sorgeerklärung: Nur wer das Sorgerecht hat, darf in eine Behandlung eures Babys einwilligen. Muss euer Baby auf die Kinderstation, während die Mutter nach einem Kaiserschnitt in Narkose liegt, darf der Vater ohne Sorgeerklärung nicht entscheiden – die Anerkennung allein reicht nicht. Beim Jugendamt ist sie kostenlos.
Für die Mutter selbst braucht es eine Schweigepflichtentbindung, damit der Partner Auskunft über ihre Gesundheit bekommt, und eine Vorsorgevollmacht, damit er für sie entscheiden darf. Die Vollmacht lohnt sich auch für Verheiratete: Ehepartner haben in Gesundheitsfragen nur ein Notvertretungsrecht für höchstens sechs Monate.
Seid ihr zwei Mütter, wird die Co-Mutter nach der Rechtslage im September 2026 erst über eine Stiefkindadoption rechtlich Elternteil. Lasst euch früh beim Jugendamt beraten.
Fristen nach der Geburt
- Vorname
- binnen 1 Mon.
- Private Kasse
- binnen 2 Mon.
- Deine Elternzeit
- Geburt + 1 Wo.
- Elterngeld
- binnen 3 Mon.
Schon da oder zu früh?
Das Baby ist schon da? Das Meiste ist noch machbar, in dieser Reihenfolge:
Geburtsbescheinigung an Krankenkasse und Arbeitgeber schicken, Baby bei der Kasse anmelden.
Die Elternzeit anmelden, die direkt anschließen soll – nach einer Frühgeburt sind kürzere Fristen möglich.
Elterngeld beantragen, bevor der dritte Lebensmonat vorbei ist.
Die Kinderarztpraxis anrufen und sagen, wenn ihr keine Hebamme habt.
Nach einer Frühgeburt im medizinischen Sinn, etwa unter 2.500 Gramm, dauert dein Mutterschutz zwölf Wochen, und kommt dein Baby mindestens sechs Wochen vor dem Termin, gibt es ein bis vier zusätzliche Monate Basiselterngeld. Alles andere darf warten.
Gute Vorbereitung heißt, dass ihr euch um euer Baby kümmern könnt – nicht um Formulare.
Sicherer Babyschlafplatz
Neugeborene schlafen rund um die Uhr in kurzen Etappen, meist 14–18 Stunden am Tag; einen Tag-Nacht-Rhythmus entwickeln sie meist erst nach etwa zwei Monaten. Wichtiger als die Stunden ist anfangs das Trinken: Bis das Geburtsgewicht wieder erreicht ist, meist nach 10 bis 14 Tagen, weckt ihr ein Baby, das länger als etwa vier Stunden schläft. Diese Regeln senken nachweislich das Risiko des plötzlichen Kindstods – im ganzen ersten Jahr, für jeden Schlaf:
Immer auf den Rücken, auch beim Nickerchen – nicht auf die Seite, denn von dort rollen Babys leicht auf den Bauch.
Eigenes Bett im Elternschlafzimmer: Babybett, Beistellbett oder anfangs ein Stubenwagen bis zur Gewichtsgrenze des Herstellers. Das Beistellbett wird lückenlos am Elternbett befestigt, beide Matratzen auf gleicher Höhe.
Feste, ebene Matratze ohne Spalt zum Rahmen. Bei einem gebrauchten Bett prüft ihr: Gitterstäbe 4,5 bis 6,5 cm auseinander, nichts wackelt, keine Schraube fehlt, keine abblätternde Farbe, keine Ausschnitte, in denen Kopf oder Arm hängen bleiben. Die Matratze kauft ihr neu.
Schlafsack statt Decke, passend, nicht zum Hineinwachsen: Hals- und Armausschnitte so eng, dass dein Baby nicht hineinrutscht.
Nichts sonst im Bett: kein Kissen, keine Decke, kein Nestchen oder Babynest, keine Kuscheltiere, kein Stillkissen, keine Schnullerkette.
Eher kühl: etwa 16–18 °C. Fühl zwischen den Schulterblättern: warm und trocken ist richtig, schwitzig heißt zu warm; kühle Hände und Füße sind normal. Drinnen keine Mütze, keine Wärmflasche ins Bett.
Rauchfrei, immer, auch keine E-Zigaretten.
Schutzfaktoren: Stillen senkt das Risiko, ein Schnuller zum Einschlafen auch – beim Stillen erst, wenn es gut läuft.
Die gefährlichste Situation um drei Uhr nachts: Schlaf nie mit deinem Baby auf dem Sofa oder im Sessel ein – das Risiko ist dort um ein Vielfaches höher als im Bett. Fallen dir beim Füttern die Augen zu, leg dein Baby vorher in sein Bett oder weck deinen Partner. Schläfst du beim Stillen im Elternbett ein, sorg vorher dafür, dass es dort sicher ist: Kissen und Decken weg vom Baby, keine Lücke zur Wand. Nie gemeinsam schlafen nach Alkohol, Drogen oder müde machenden Medikamenten, wenn jemand raucht oder du völlig erschöpft bist.
Gebt diese Regeln an alle weiter, die euer Baby betreuen – Großeltern haben oft noch die Seitenlage gelernt. Auf den Bauch kommt euer Baby nur wach und unter Aufsicht, dann aber mehrmals täglich kurz.
Babyschale kaufen
Die Kindersitzpflicht gilt ab Geburt, also schon für die Fahrt aus der Klinik – auch im Taxi, das nur Sitze für größere Kinder dabeihaben muss. Kauft die Babyschale bis etwa SSW 36 und übt in Ruhe:
Passt sie in euer Auto? i-Size-Modelle passen auf alle i-Size-Plätze, sonst hilft die Typliste.
Immer gegen die Fahrtrichtung; auf dem Beifahrersitz muss der Frontairbag aus sein.
Einbau einmal ohne Zeitdruck üben: Beckengurt über das Fußende, Schultergurt um das Kopfende der Schale.
Gurte straff, keine dicke Jacke und kein Schneeanzug darunter – im Winter kommt die Decke über den Gurt.
Gebraucht nur mit bekannter Vorgeschichte: Ein Sitz aus einem Unfall gehört nicht mehr ins Auto.
Bei der Auswahl helfen die regelmäßigen Kindersitztests des ADAC.
Wochenbett vorbereiten
Das Wochenbett – im besten Fall sechs bis acht Wochen – ist zum Heilen und Kennenlernen da. Neugeborene trinken meist acht- bis zwölfmal in 24 Stunden; was ihr vorher organisiert, müsst ihr danach nicht stemmen:
Vorräte und Plätze: Füllt den Gefrierschrank mit Portionen, die sich mit einer Hand essen lassen. Richtet einen Stillplatz mit Wasserflasche und Snacks ein und einen Wickelplatz, an dem alles in Griffweite liegt – so bleibt immer eine Hand am Baby.
Hilfe konkret machen: Schreibt auf, was andere übernehmen können: einkaufen, Wäsche, Rezepte in der Apotheke abholen, das große Kind zur Kita bringen.
Besuch steuern: Wer kommt, wäscht sich die Hände, küsst das Baby nicht ins Gesicht und bringt lieber Essen als Geschenke. Wer erkältet ist, Fieber oder Lippenherpes hat, kommt später.
Impfschutz: Die Ständige Impfkommission empfiehlt dir in jeder Schwangerschaft eine Keuchhusten-Impfung, möglichst früh im letzten Drittel. Enge Kontaktpersonen lassen sich impfen, wenn ihre letzte über zehn Jahre her ist, möglichst bis vier Wochen vor dem Termin – euer Baby wird erst ab zwei Monaten geimpft. Gegen RSV bekommen alle Babys für ihre erste RSV-Saison eine Antikörper-Gabe: bei Geburt zwischen Oktober und März möglichst gleich in der Klinik oder bei der U2, sonst im Herbst. Fragt nach, wenn sie niemand anbietet.
Deine eigene Nachsorge: die Nachuntersuchung in der Frauenarztpraxis sechs bis acht Wochen nach der Geburt vormerken.
Haushaltshilfe: Kannst du wegen Schwangerschaft oder Geburt den Haushalt nicht führen und kann das niemand sonst in eurem Haushalt, zahlt die gesetzliche Kasse eine Haushaltshilfe. So geht ihr vor:
Lass dir die Notwendigkeit ärztlich bescheinigen und frag, ob deiner Kasse auch eine Bescheinigung einer Hebamme reicht.
Stell den Antrag möglichst vor dem Einsatz.
Die Kasse nennt dir Familienpflegedienste. Findet sie niemanden, erstattet sie eine selbst gesuchte Kraft angemessen – das kann auch eine Freundin sein.
Helfen Verwandte bis zum zweiten Grad, etwa Oma oder Schwester, zahlt die Kasse keinen Lohn, kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.
Wenn eure Familie weit weg wohnt oder du viel allein bist, helfen die Frühen Hilfen, die über Jugendamt oder Schwangerschaftsberatung kostenlos Familienhebammen vermitteln, Ehrenamtliche etwa von wellcome, Kontakte aus dem Kurs, Familienzentren und Babytreffs, Nachbarn und Lieferdienste. Geht dein Partner nach zwei Wochen wieder arbeiten, plant jetzt, wer welche Nacht übernimmt und wer tagsüber erreichbar ist.
Was ihr vorher organisiert, müsst ihr im Wochenbett nicht stemmen.
Stillen, Flasche oder beides
Viele Frauen entscheiden schon in der Schwangerschaft, wie sie ihr Baby ernähren möchten, und viele Familien machen am Ende beides. Es ist deine Entscheidung, und du musst sie niemandem gegenüber rechtfertigen. Lies dich aber vorher ein – in den ersten Tagen ist kaum Kopf dafür frei.
Der Stillstart in fünf Schritten
Direkt nach der Geburt ungestörter Hautkontakt bis zum ersten Anlegen – frag auch nach einem Kaiserschnitt danach. Das Gesicht deines Babys bleibt dabei frei.
Anlegen nach Bedarf, in den ersten Tagen meist acht- bis zwölfmal in 24 Stunden, auch nachts. Häufiges Anlegen bringt die Milchbildung in Gang.
Früh reagieren: Schmatzen, Hand zum Mund und suchende Kopfbewegungen zeigen Hunger, Weinen ist ein spätes Zeichen.
Gut angelegt heißt: Mund weit offen, Kinn an der Brust, runde Wangen, du hörst Schlucken. Tut es über die ersten Sekunden hinaus weh, löse dein Baby mit dem kleinen Finger im Mundwinkel und leg neu an.
Lange Trinkphasen am Abend sind normal und kein Zeichen, dass die Milch nicht reicht.
Genug bekommt dein Baby, wenn es ab dem vierten Tag mehrmals täglich gelblichen Stuhl und ab dem fünften Tag mindestens sechs schwere, nasse Windeln in 24 Stunden hat und nach 10 bis 14 Tagen sein Geburtsgewicht wieder erreicht. Rund 7 % Gewichtsverlust in den ersten Tagen sind üblich, ab etwa 10 % sollte jemand hinschauen. Das gilt genauso für Flaschenkinder.
Muss zugefüttert werden, ist das Stillen nicht verloren: zuerst eigene Milch geben und die Brust weiter anlegen oder entleeren. Von Hand geht das so: Daumen und Zeigefinger ein paar Zentimeter hinter der Brustwarze außerhalb des dunklen Hofs ansetzen, sanft zusammendrücken, lösen, im Rhythmus wiederholen und die Tropfen mit einem Löffel auffangen.
Plane schon vorher eine Stillberatung ein, wenn du an der Brust operiert wurdest, Diabetes hast, Mehrlinge erwartest oder beim letzten Kind zu wenig Milch hattest. Eine Milchpumpe kaufst du nicht auf Verdacht – wird sie nötig, kann sie ärztlich verordnet werden. Hilfe gibt es in Stillambulanzen, bei Stillberaterinnen mit IBCLC (frag nach Kosten und Zuschuss deiner Kasse) und in den kostenlosen Stillgruppen der La Leche Liga und der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen; ein Besuch schon in der Schwangerschaft zeigt dir das Anlegen live.
Fütterst du mit der Flasche, reicht Pre-Nahrung das ganze erste Jahr. Gefüttert wird wie beim Stillen nach Bedarf: Baby halb aufrecht im Arm, Pausen für ein Bäuerchen, nicht zum Austrinken drängen. Auch beim Fläschchen entsteht Nähe – mit Ruhe, Haut- und Blickkontakt. Wie du sie sicher zubereitest, steht im Kasten.
Wer macht was?
Was ihr jetzt in Ruhe besprecht, müsst ihr später nicht zwischen Windeln und Weinen aushandeln. Nehmt euch einen Abend ohne Handy:
Wer erledigt welche Punkte aus dieser Checkliste – und wer hält Einkauf und Küche am Laufen, solange du heilst?
Wer nimmt wann Elternzeit, und wie verteilt ihr die Elterngeld-Monate?
Wie viel Besuch tut euch gut – und wer sagt Nein, wenn es zu viel wird?
Was tut ihr, wenn einer von euch nach zwei Wochen noch täglich weint oder trotz Gelegenheit nicht schlafen kann – wen ruft ihr dann an?
Die Nächte aufteilen: Damit jeder einmal mehrere Stunden am Stück schläft, legt eine feste Übergabe mitten in der Nacht fest. Wer die zweite Hälfte hat, geht früh ins Bett, gern in einem anderen Zimmer, damit er die erste nicht mithört. Stillst du, übernimmt dein Partner in seiner Schicht alles außer dem Stillen: wickeln, das Baby zu dir bringen, Bäuerchen, wieder hinlegen. Die nächtlichen Stillmahlzeiten ersetzt ihr anfangs besser nicht durch Flaschen, weil sie die Milchbildung stützen. Bist du allein, schlaf, wenn dein Baby schläft, und nimm jede Stunde Hilfe am Tag an.
Vereinbart ein Stichwort für „Ich brauche jetzt eine Pause“, das ohne Diskussion gilt, und nutzt die Übergabe am Morgen für zwei ehrliche Sätze: wie viel du geschlafen hast und was du heute brauchst. Auch Väter können nach der Geburt in ein Stimmungstief geraten.
Wenn das Weinen nicht aufhört
Manchmal hilft nichts, und das liegt nicht an dir. Leg dir jetzt einen Plan zurecht, gerade wenn du nachts oft allein wach bist:
Leg dein Baby auf den Rücken in sein Bett – dort ist es sicher.
Verlass kurz den Raum und mach die Tür zu.
Atme durch, trink ein Glas Wasser und schau alle paar Minuten nach deinem Baby.
Ruf jemanden an: eine Freundin, das Elterntelefon oder die Telefonseelsorge.
Und ganz klar: Schüttle dein Baby niemals. Schon wenige Sekunden können sein Gehirn lebenslang schädigen oder es töten. Sag das auch Großeltern und Babysittern. Ist es doch passiert, bring dein Baby sofort in die nächste Klinik. Schreit dein Baby über Wochen sehr viel, helfen Schreiambulanzen – die Frühen Hilfen bieten eine bundesweite Suche danach an.
Niemand muss am ersten Tag alles können. Es reicht, wenn jemand rangeht, wenn du anrufst.
Die fünf wichtigsten Fristen
Wenn du dir nur fünf Dinge merkst: Hebamme ab dem positiven Test suchen. Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind noch in der Schwangerschaft beantragen. Elternzeit des Partners spätestens sieben Wochen vor dem Termin anmelden, deine eigene spätestens eine Woche nach der Geburt. Elterngeld in den ersten drei Lebensmonaten beantragen. Die Babyschale bis etwa SSW 36 einbauen. Alles andere darf warten.
Häufige Fragen
Was muss man vor der Geburt alles erledigen?
Die wichtigsten Punkte mit Frist: eine Hebamme suchen, am besten ab dem positiven Test; Geburtsklinik und Kurs anmelden; eine Kinderarztpraxis finden; die Elternzeit des Partners spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin anmelden; Mutterschaftsgeld beantragen; als unverheiratetes Paar Vaterschaft und Sorgerecht erklären; die Babyschale bis etwa SSW 36 einbauen und einen sicheren Schlafplatz einrichten. Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es nur während der Schwangerschaft.
Welche Anträge stelle ich vor und welche nach der Geburt?
Vor der Geburt: Mutterschaftsgeld, die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, falls ihr nicht verheiratet seid, und bei Bedarf Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind oder beim Jobcenter. Nach der Geburt: Bei einer Klinikgeburt meldet die Klinik die Geburt dem Standesamt. Ihr meldet euer Baby bei der Krankenkasse an, schickt die Geburtsbescheinigung an Kasse und Arbeitgeber und beantragt Elterngeld (höchstens drei Lebensmonate rückwirkend) und Kindergeld (höchstens sechs Monate rückwirkend).
Wann muss ich als Mutter meine Elternzeit anmelden?
Soll deine Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, musst du sie spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn anmelden. Weil der Mutterschutz nach der Geburt meist acht Wochen dauert, ist das etwa eine Woche nach der Geburt. Am einfachsten meldest du sie schon vor der Geburt an, per E-Mail oder Brief ohne Unterschrift, und hebst die Eingangsbestätigung auf.
Was tun, wenn wir keine Hebamme finden?
Sucht weiter, auch nach der Geburt – der Anspruch auf Hebammenhilfe läuft über Monate. Bis dahin übernimmt die Kinderarztpraxis Gewicht, Trinken, Nabel und Gelbsucht: Ruft direkt nach der Geburt an und sagt, dass ihr keine Hebamme habt. Deine Heilung schaut sich die Frauenarztpraxis an, beim Stillen helfen Stillambulanzen, Stillgruppen und Stillberaterinnen. Die Frühen Hilfen vermitteln über Jugendamt oder Schwangerschaftsberatung kostenlos Familienhebammen, und manche Kliniken haben Lotsinnen oder Wochenbettambulanzen.
Dürfen wir mit dem Baby im Familienbett schlafen?
Am sichersten schläft dein Baby im ersten Jahr im eigenen Bett im Elternschlafzimmer, etwa in einem Beistellbett, das lückenlos am Elternbett befestigt ist. Schlaft ihr trotzdem zusammen: feste Matratze, Kissen und Decken weg vom Baby, keine Lücke zur Wand, Baby auf dem Rücken. Nie nach Alkohol, Drogen oder müde machenden Medikamenten, nie wenn jemand raucht oder völlig erschöpft ist – und nie auf Sofa oder Sessel, dort ist das Risiko um ein Vielfaches höher.
Ab welcher SSW sollte man Babysachen kaufen und die Kliniktasche packen?
Größeres wie Kinderwagen, Bett und Babyschale plant ihr am besten ab der Mitte der Schwangerschaft, weil Lieferzeiten dazwischenkommen können. Bis etwa SSW 36 sollte alles da sein, die Babyschale eingebaut und die Kliniktasche gepackt – Babys kommen auch Wochen zu früh. Kleidung braucht es anfangs wenig: fünf bis sieben Bodys und Strampler in Größe 50/56 reichen, weil Babys schnell herauswachsen.
Bekommt mein Partner zur Geburt frei?
Wie viele bezahlte freie Tage es direkt zur Geburt gibt, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab – fragt früh nach. Sicher planbar ist die Elternzeit „ab Geburt“: Meldet er sie spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin an, beginnt sie am Tag der Geburt, egal wann euer Baby kommt. Einen Monat lang dürft ihr dabei gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
Wann müssen wir den Kita-Platz anmelden?
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter hat euer Kind ab dem ersten Geburtstag. Wie ihr euch anmeldet, regelt eure Stadt: oft über ein zentrales Kita-Portal oder das Jugendamt, manchmal erst ab der Geburt. In gefragten Städten braucht ihr viele Monate Vorlauf. Fragt deshalb schon in der Schwangerschaft beim Jugendamt, ab wann eine Vormerkung geht, meldet euch dann bei mehreren Kitas an und denkt an die Kindertagespflege als Alternative.
Moonsleep bietet Orientierung, keine medizinische Beratung. Grundlage sind Leitlinien und Fachquellen, abgeglichen mit der Moonsleep-Referenzdatenbank.






